In einem Artikel der Taz hat die Bundesdrogenbeauftragte Forderungen des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) nach anonymen Cannabis- Checking erneut eine Absage erteilt. Nun warnen Mediziner vor möglichen Folgeschäden des Konsums von manipuliertem Marihuana. Übernommen von Hanfverband.de bzw www.taz.de |
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (Lungenheilkunde) Dieter Köhler befürchtet, dass es durch die Inhalation von Sand oder Glas langfristig zu gravierenden Lungenentzündungen kommen kann. Diese Materialien sind jedoch nur ein Teil der breiten Palette von Streckmitteln und Beimengungen, die laut DHV in Cannabisprodukten nachgewiesen wurden. Zur Profitmaximierung würden die Dealer ihre Produkte auch mit flüssigem Kunststoff, Zucker oder Haarspray behandeln.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing (SPD) bestreitet die Existenz von verunreinigten Cannabisprodukten weiterhin, obwohl die Gesundheitsminister Großbritanniens und Luxemburgs bereits offizielle Warnungen vor mit Glas gestrecktem Marihuana herausgegeben haben. Sie beruft sich dabei auf eine Stellungnahme des Bundeskriminalamtes (BKA). Dieser Behörde würden "keine Erkenntnisse über Verunreinigungen vorliegen". Dass dies so ist, weil auf solche Verunreinigungen nicht geprüft wird, will sie nicht wahrhaben. Dabei hatte sich der DHV bereits im Juli 2004 beim BKA erkundigt, welche Erkenntnisse über Fremdstoffe in beschlagnahmten Cannabisprodukten vorliegen. Das BKA erklärte damals, dass Proben grundsätzlich ausschließlich "bezüglich des Wirkstoffgehaltes von THC ausgewertet" werden. Man könne selbst "im Interesse der Gesundheit" nicht "nach Verunreinigungen suchen". Zusätzlich verwies das BKA darauf, dass der gesetzliche Auftrag der Behörde eine weitergehende Prüfung auch nicht zulasse.
Dennoch kommt für Bätzing die Einführung einer vom DHV geforderten Stelle für die Qualitätsanalyse von anonym eingesandtem Cannabis nicht in Frage. Der Taz sagte sie: "Wir kommen als Staat in eine schwierige Situation, wenn wir sagen, wir prüfen diese illegale Substanz, weil das dann einer Unbedenklichkeitserklärung gleichkäme." Eigene Vorschläge, wie man die rund 4 Millionen deutschen Cannabiskonsumenten vor den Gesundheitsrisiken der Streckmittel schützen kann, kann sie jedoch nicht vorweisen.
Dazu Steffen Geyer vom Deutschen Hanf Verband:
"Wer Drogenkonsumenten durch Verbote dazu zwingt, sich auf dem Schwarzmarkt zu versorgen, darf sie mit den Folgen dieser Politik nicht alleine lassen!
Anonyme Qualitätskontrollen sind ein geeignetes Werkzeug, um den Konsumenten die Macht zu geben, die Risiken ihres Konsums realistisch einzuschätzen. Wenn Konsumenten der vergleichsweise ungefährlichen Droge Cannabis an den Auswirkungen der Beimengungen erkranken, muss die gesamte Gesellschaft die Folgen der Untätigkeit der Politik tragen."
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