Wir hatten ja bereits über Volker Becks durchaus erfolgreiche Bemühungen, Bounty Killer Konzerte zu verbieten, berichtet. Nun geht es auf in die nächste Runde – Bounty Killer CDs sollen in den Index. Unsere Familienministerin von der Leyen teilt Becks Auffassung und hat beantragt „eine entsprechende CD des Sängers in den Index aufzunehmen“. Auch Sizzla, TOK, Beenie Man oder Cappleton werden laut Beck "in Augenschein genommen".


Text von www.volkerbeck.de:
Hass-Sänger: Indizierung von CD von Bounty Killer beantragt  – Vorgehen des Familienministeriums greift zu kurz – Lieder weiterhin bei Onlinehändlern erhältlich

Volker Beck erklärt, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher erklärt:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein Indizierungsverfahren für eine CD von Bounty Killer beantragt. Unklarheit herrscht bei jamaikanischen Musikern mit ähnlichen homophoben Texten. Amazon.de sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.

Bundesfamilienministerin von der Leyen hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie meine Kritik am jamaikanischen Musiker Bounty Killer teilt und bei der Bundesprüfstelle beantragt hat, eine entsprechende CD des Sängers in die Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen.

Dieses Vorgehen begrüße ich, es greift aber zu kurz. Auch anderen Interpreten wie Sizzla, TOK, Beenie Man oder Cappleton sind in Deutschland frei erhältlich und rufen zum Teil in ihren Liedern zu Mord an Homosexuellen auf. In einem Brief an Frau von der Leyen hatte ich die Indizierung von CDs von Bounty Killer sowie weiteren Interpreten mit homophoben Texten gefordert und eine entsprechende Übersicht beigefügt. Die Indizierung einer einzelnen CD von Bounty Killer reicht nicht aus.

Mit homophober Musik darf in Deutschland kein Geld verdient werden. Ich fordere die Ministerin auf, hier energischer zu handeln. Dies ist umso wichtiger, als mir die Firma Amazon.de in Bezug auf meine Anzeigen gegen sie mitgeteilt hat, dass man keinen Handlungsbedarf sehe, solange die entsprechenden CDs und Lieder nicht indiziert seien.

Meine Forderung an Amazon.de halte ich aufrecht und sie gilt natürlich auch für andere Händler: Wenn die Händler über die strafbaren Inhalte informiert sind, dann ist es eine Bankrotterklärung, wenn man dann auf die Bundesprüfstelle verweist, anstatt selber tätig zu werden. Eine Straftat bleibt eine Straftat, ob die entsprechenden CDs indiziert sind oder nicht. Hier erwarte ich mehr Verantwortung vom größten Onlinehändler in Deutschland.